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Deutliche Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege geplant

Die fünfte Pflegekommission hat sich am 05. Februar 2022 einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. In drei Schritten sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte ab dem 01. September 2022 steigen. Die noch bis 30. April 2022 gültige vierte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (4. PflegeArbbV) sieht vor, dass die Mindestlöhne zum 01. April 2022 nochmal ansteigen und für Pflegefachkräfte dann 15,40 Euro betragen. Pflegehilfskräfte erhalten ab diesem Zeitpunkt 12,55 Euro und qualifizierte Pflegehilfskräfte 13,20 Euro. In Bereichen, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro pro Stunde. 

Die geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne, auf die sich die Pflegekommission nun geeinigt hat, sollen wie folgt aussehen: 

ab 01.09.2022ab 01.05.2023ab 01.12.2023
Pflegehilfskräfte13,70€13,90€14,15€
Qualifizierte Pflegehilfskräfte14,60€14,90€15,25€
Pflegefachkräfte17,10€17,65€18,25€


Mit dem Außerkrafttreten der vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung (4. PflegeArbbV) zum 30. April 2022 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die neuen Pflegemindestlöhne in einer neuen Verordnung festzusetzen. 

(Quelle: BMAS, Pressemeldung vom 08.02.2022)