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Beschluss der Bund-Länder-Konferenz: Homeoffice-Pflicht entfällt ab dem 20. März 2022

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Im Rahmen der heutigen Bund-Länder-Konferenz wurden schrittweise Lockerungen der bislang geltenden Corona-Regelungen beschlossen. In einem Drei-Stufen-Plan sollen bis zum 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Weiterhin gelten sollen allerdings sogenannte Basisschutzmaßnahmen wie beispielsweise das Tragen einer medizinischen Maske. Der Beschluss sieht hierbei auch vor im Rahmen des dritten Lockerungsschrittes ab dem 20. März 2022 die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtende Homeoffice-Regelung zu beenden. 

Homeoffice soll auch ohne ausdrückliche Pflicht weiterhin möglich sein

Auch wenn die offizielle Homeoffice-Pflicht auslaufen soll, wird jedoch darauf hingewiesen, dass Arbeitgeber “weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt”. 

Die Verpflichtung, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen, wann immer dies möglich ist, die Arbeit im Homeoffice anbieten müssen, wurde erstmalig in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21. Januar 2021 festgeschrieben. Zuletzt war dies im „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. November 2021 geregelt.

(Quelle: www.bundesrefierung.de, Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 16.02.2022 )