Der ursprünglich für 01. Juli 2022 für Arbeitgeber geplante, verpflichtende Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird auf 01. Januar 2023 verschoben.
Seit 01. Januar 2022 läuft die Pilotphase zum Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Arbeitgeber. Bedingt durch die derzeitige Corona-Pandemie hat der Bundestag mit der Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld auch die Verlängerung der Pilotphase beschlossen und den verpflichtenden Abruf der eAU auf 01. Januar 2023 verschoben.
Verlängerung der Pilotphase zur eAU bis 31. Dezember 2022
Bereits bei der Übermittlung der eAU durch die Ärzte an die Krankenkassen, welche die erste Phase des Verfahrens darstellt, traten erhebliche technische Schwierigkeiten auf. Bei vielen Vertragsärzten sind zum ursprünglichen Ende der Pilotphase die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen noch immer nicht gegeben, weshalb diese bis 31. Dezember 2022 verlängert wird.
Bis zum neuen Start des Abrufs der eAU durch die Arbeitgeber gilt nun weiterhin der „gelbe Schein“ als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.